Zentrum für HNO – Hals- & Gesichtschirurgie Burgdorf

Nase

Nase und Nasennebenhöhlen

Das Spezialgebiet Rhinologie (Erkrankungen der Nase und Nasennebenhöhlen) umfasst eine breite Palette von Krankheitsbildern. Oft zeigen sich dabei folgende Symptome:
  • Behinderung der Nasenatmung mit vermehrter Mundatmung; Schnarchen
  • Nasensekret Abfluss zum Rachen; häufig mit Trockenheitsgefühl im Rachen, Husten und seltener auch mit Asthma verbunden
  • Verminderung des Riechsinnes; fehlende Möglichkeit die Speisen und Getränke richtig zu erkennen

Analyse

Eine individuelle und sorgfältige Untersuchung zeigt, ob es sich um ein mechanisches Problem (Scheidewandverkrümmung, Tumor) oder ein Schleimhautproblem (Schleimhautallergie, Nasenpolypen) handelt.

Verschiedene Verfahren und Techniken stehen uns für eine sorgfältige Diagnosestellung zur Verfügung: Nasenspiegelung (Endoskopie), Funktionsprüfung, Riechprüfung und abschliessend eine bildgebende Untersuchung (Computertomographie oder Magnetresonanzuntersuchung) der Nasennebenhöhlen.

Therapie konservativ

Viele Krankheitsbilder lassen sich sehr gut mit Medikamenten behandeln. Ziel ist es, die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.

Eingriff/ Therapie chirurgisch

Bei einigen Krankheiten hilft eine Operation, in der Regel in Kombination mit einer medikamentösen Therapie. Die operativen Eingriffe werden meistens durch die Nase (endonasal) vorgenommen.

Nasenscheidewandkorrektur (Nasenseptumplastik)

Die Verkrümmung der Nasenscheidewand ist relativ häufig. Hauptsymptom ist die blockierte Nasenatmung. Dies führt zu einer vermehrten Atmung durch den Mund. Dadurch kann die Rachenschleimhaut austrocknen, was zu vermehrtem Räuspern und Husten sowie Heiserkeit führt.

Analyse

Die Ursache ist meistens ein unregelmässiges Wachstum der Nasenscheidewand. Auch Unfälle können zu einer Verkrümmung führen. Bei einer starken Verkrümmung zeigt eine Therapie mit Medikamenten oft keine genügende Wirkung. In diesen Fällen kann mit einer Operation eine deutliche Besserung erreicht werden.

Eingriff

Der Eingriff erfolgt in der Regel in einer Vollnarkose. Die Operation wird durch die Nasenöffnung durchgeführt. Mit speziellen Instrumenten wird die Nasenscheidewand begradigt. Die Operation dauert je nach Situation zwischen 30 und 60 Minuten. Der Eingriff erfordert in der Regel einen Spitalaufenthalt von 3 Tagen.

Nasennebenhöhlenoperation

Die chronische Entzündung der Schleimhaut in den Nasennebenhöhlen ist eine relativ häufige Erkrankung. Es werden zwei Formen unterschieden. Die eine führt zu einer starken Schleimhautschwellung, den «Polypen». Dadurch ist die Nasenatmung blockiert und der Geruchsinn kann eingeschränkt sein. Zusätzlich besteht eine vermehrte Schleim-Sekretion in den Rachen. Die andere Form führt zu häufigen akuten Entzündungen der Nasennebenhöhlen. Dies führt zu Schmerzen und durch die Schleimsekretion auch zu Husten und Heiserkeit.

Es besteht die Möglichkeit, die Symptome mit Medikamenten zu behandeln. In vielen Fällen reicht allerdings eine Therapie mit Medikamenten nicht aus und eine Operation ist notwendig.

Eingriff

Bei der Operation werden die Nasennebenhöhlen mit speziellen Instrumenten eröffnet und erweitert. Dadurch kann das gestaute Sekret abfliessen und die Schleimhautentzündung kann besser abheilen. Der Eingriff erfolgt in der Regel in einer Vollnarkose. Die Operation wird durch die Nasenöffnung durchgeführt. Die Dauer der Operation ist abhängig vom Schweregrad der Entzündung. Der Eingriff erfordert üblicherweise einen Spitalaufenthalt von 3 Tagen.

Nasenfunktionsprüfung

Prüfung des Riechsinnes

Störungen des Riechsinnes kommen relativ häufig vor. So kann der Riechsinn durch eine Grippe-Infektion, eine chronische Entzündung der Nasenschleimhäute oder einen Unfall (z.B. Schädelbruch) ausfallen. Eine genaue Diagnosestellung ist Voraussetzung für die Beratung bezüglich Therapiemöglichkeiten.

Zur Abklärung einer Riechstörung bietet sich ein «Screening Test» an.
Der Test ist schnell und einfach. Innert weniger Minuten kann so geprüft werden, ob eine relevante Geruchstörung vorliegt oder nicht.
Wird das Vorliegen einer Riechstörung bestätigt, ist eine weitergehende Abklärung notwendig.